Corona Update zur Lage in Warendorf und Gütersloh

Auf Grund der neuen Allgemeinverfügung der Stadt Münster zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, teilte uns das Gesundheitsamt auf Anfrage mit, dass Sport bei dem der Mindestabstand eingehalten werden kann, von Personen aus dem Kreis WAF und GT ohne MNS* durchgeführt werden (bspw. Tennis) darf.
Kontaktsport ( z.B.Fußball) darf von Personen aus dem Kreis WAF und GT nicht durchgeführt werden, weil der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Vor und nach dem Sport ist von Personen aus dem Kreis WAF und GT eine MNS*zu tragen.

Diese Regelung gilt vorerst bis zum 30. Juni.

Wir bitten unsere Sportlerinnen sich entsprechend zu verhalten.

 

*Mund- und Nasenschutzmaske

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