Haben wir Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in unserer Tennisabteilung geweckt? Hier finden Sie nähere Informationen.
Abteilungsjahresbeiträge:
Aufnahmegebühren Abteilung: keine
Die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung erfordert grundsätzlich die Mitgliedschaft im Gesamtverein.
Bei Aufnahme bis zum 30.06. eines Jahres ist der volle Abteilungsjahresbeitrag, bei späterer Aufnahme nur noch der halbe Abteilungsjahresbeitrag zu zahlen.
Als Familie im Sinne der Beitragsordnung gelten mindestens ein erwachsenes Mitglied sowie ein oder mehrere minderjährige Kinder, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Den minderjährigen Kindern gleichgestellt sind volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung oder in einem Studium befinden und dem Haushalt angehören.
Für Alleinerziehende gilt diese Regelung entsprechend mit einem erwachsenen Mitglied.
(Stand: gültig ab Juli 2026; es gilt die aktuelle Beitragsordnung.)

Die wichtigsten Informationen u.a. zum Thema Mitgliedschaft in der Tennisabteilung sind in der folgenden Broschüre zusammengefasst:
Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft in der Tennisabteilung von Wacker entschieden haben, können Sie sich gerne über den folgenden Link anmelden.
Im Anschluss an die Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit weiteren Informationen zur Mitgliedschaft. Außerdem steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne für Auskünfte zur Verfügung. “Last but not least” stehen folgende Dokumente mit weiteren Informationen zum Herunterladen bereit: