Ab dem 28.12.2021 gilt hier die 2G-Plus Regel

 

Geimpft, genesen und getestet

Laut Corona-Schutzverordnung dürfen  ab dem 28.12.2021  die Hallenplätze  nur nach der 2G + Regel (geimpft, genesen + getestet) genutzt werden.  Die Nachweise der Immunisierung  und eines negativen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen Schnelltestes  oder von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden altem PCR-Test  müssen während der Nutzung der Halle mitgeführt werden.

Schüler*innen sind weiterhin immunisierten Personen dann gleichgestellt, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen. Da in den Weihnachtsferien keine Schultestungen stattfinden, benötigen auch Schüler*innen einen negativen Testnachweis im Zeitraum vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022.

Kinder unter 6 Jahren/bis zum Schuleintritt brauchen in und außerhalb der Ferien weder Test noch Immunisierung und können an allen Angeboten teilnehmen.

Verstöße gegen diese Regeln stellen eine  Ordnungswidrigkeit dar, die nach  §6 Abs. 2 Nr. 4 CoronaSchVO mit 250,- € geahndet werden.

Wir bitten um Beachtung!

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.