Ab dem 28.12.2021 gilt hier die 2G-Plus Regel
Geimpft, genesen und getestet
Laut Corona-Schutzverordnung dürfen ab dem 28.12.2021 die Hallenplätze nur nach der 2G + Regel (geimpft, genesen + getestet) genutzt werden. Die Nachweise der Immunisierung und eines negativen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen Schnelltestes oder von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden altem PCR-Test müssen während der Nutzung der Halle mitgeführt werden.
Schüler*innen sind weiterhin immunisierten Personen dann gleichgestellt, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen. Da in den Weihnachtsferien keine Schultestungen stattfinden, benötigen auch Schüler*innen einen negativen Testnachweis im Zeitraum vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022.
Kinder unter 6 Jahren/bis zum Schuleintritt brauchen in und außerhalb der Ferien weder Test noch Immunisierung und können an allen Angeboten teilnehmen.
Verstöße gegen diese Regeln stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach §6 Abs. 2 Nr. 4 CoronaSchVO mit 250,- € geahndet werden.
Wir bitten um Beachtung!
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