Einladung zur ordentlichen

Jahreshauptversammlung der DJK Wacker Mecklenbeck 2024

am Montag, dem 18. November 2024 um 20.oo Uhr

im Clubheim Wackarena

 

Tagesordnung

1. Begrüßung und Eröffnung / geistlicher Impuls

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Bericht des Vorstandes / Vorstellung Geschäftsstellenleitung

4. Ehrungen

5. Berichte aus Arbeitskreisen und Abteilungen

6. Bericht Finanzausschuss

7. Bericht der Kassenprüfer

8. Aussprache über die Berichte

9. Talentförderzentrum Mädchenfußball – Antrag der Abteilung Fußball (s. Erläuterungen)

10. Satzungsänderung / Beschlussfassung (s. Erläuterungen)

11. Beitragsanpassung / Beschlussfassung

12. Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes

13. Wahlen:

  • 1. Vorsitzende(r)
  • 3. Vorsitzende(r)
  • Presse- & Öffentlichkeitswart(in)
  • Sportwart(in)
  • Beisitzer(innen)
  • Kassenprüfer(in)

14. Verschiedenes

Anträge zur Mitgliederversammlung sind bis 3. November 2024 in schriftlicher Form zu Händen des Vorsitzenden in der Geschäftsstelle des Vereins einzureichen.

 

Ulrich Beckschulte

1. Vorsitzender

 

 

Erläuterung zu TOP 9: Talentförderzentrum Mädchenfußball – Antrag der Fußballabteilung

Die Fußballabteilung der DJK Wacker Mecklenbeck ist in den vergangenen Jahren auf mittlerweile über 40 Mannschaften angewachsen, von denen – Stand heute – 36 Mannschaften (u.a. 4 Herren- und 3 Damenteams) am Spielbetrieb im Kreis Münster, im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) bzw. im Westdeutschen Fußballverband (WDFV) teilnehmen. Als amtierender Westfalenmeister, Westfalenpokalsieger, DFB-Pokal-Hauptrundenteilnehmer sowie Regionalliga-Spitzenteam ist die 1. Damen-Mannschaft der DJK Wacker Mecklenbeck fußballerisch das Aushängeschild des Vereins – mit mittlerweile bundesweiter Strahlkraft. Die U17-Mädchen, unser leistungsorientierter Pool für talentierte Nachwuchsspielerinnen, spielen in der Westfalenliga.

Um dem sportlichen Aufstieg sowie der dynamischen Entwicklung der letzten Zeit gerecht zu werden und insbesondere das Erreichte nachhaltig zu festigen, möge der Gesamtverein die Einführung eines DFB-Talentförderzentrums für den Mädchenfußball unterstützen, deren Ziele die Professionalisierung und Optimierung der weiblichen Talentförderung durch Qualitätsstandards in den Handlungsfeldern Sport und Fußballausbildung, Umfeldmanagement, Management, Infrastruktur sowie Mitarbeiter*innen und Personal sind. Die Talentförderzentren sollen eine qualitativ hohe sportliche Ausbildung talentierter Nachwuchsspielerinnen ab der Altersklasse U16/17 gewährleisten.

Die Anforderungen des Deutschen Fußballbundes (DFB) – insbesondere in den Bereichen Personal, Umfeldmanagement und Infrastruktur – sind dem Verein bewusst. Der Schaffung eines eigenen Kunstrasenplatzes am Standort des derzeitigen Ascheplatzes kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu, um angemessene Trainingsbedingungen zu ermöglichen. Gemeinsam mit der Stadt Münster, dem Stadtsportbund, dem Fußballkreis Münster, dem FLVW, dem WDFV und dem DFB und DJK, sowie unseren Sponsoren und Partnern wollen sich Gesamtverein und Fußballabteilung diesen Herausforderungen im Schulterschluss stellen und geben das Ziel aus, ein DFB-Talentförderzentrum einzurichten.

Die konkreten Inhalte des DFB-Konzept Talentförderzentrum werden auf der JHV vorgestellt, sie sind auf der Webseite des Vereins verlinkt.

 

Erläuterung zu TOP 10: Satzungsänderung / Beschlussfassung

Die JHV hatte im November 2023 einstimmig ein Maßnahmenpaket zur Prävention sexualisierter Gewalt beschlossen. Damit geht der Verein bespielgebend voran, setzt eindeutige Zeichen. Um zu zeigen, dass es uns ernst damit ist, wollen wir das Thema auch in die Vereinssatzung integrieren, was auch Voraussetzung für folgende Schritte in der thematischen Entwicklung ist. Dazu gehört insbesondere, dass sich der Verein dem „Qualitätsbündnis Sport NRW“ anschließen möchten. Hier gibt der Landessportbund NRW konkrete Hilfestellungen, um das Thema im Sport zu enttabuisieren, Präventionsmaßnahmen umzusetzen sowie in Krisen- und Verdachtsfällen Orientierung zu erhalten und handlungsfähig zu bleiben. Das wollen wir als Sportverein DJK Wacker Mecklenbeck. Um hier Mitglied werden zu können, müssen wir zehn Qualitätskriterien umsetzen und installieren, von denen Wacker bis heute alle erfüllt, einzige Ausnahme: die Verankerung in der Satzung. Dem soll nun abgeholfen werden durch folgenden Vorschlag des Vorstands einer Satzungsanpassung:

§ 2 Abs. 3 sollte die Satzung wie folgt ergänzt werden (fett = neuer Zusatz)

„Der Verein fördert die Ausübung sowohl des Breitensports als auch des Leistungssports. Er bemüht sich darüber hinaus auch um die außersportliche Freizeitgestaltung und um die Bildungsförderung seiner Mitglieder. Er verurteilt in diesem und jedweden Zusammenhang jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Der Verein will seinen Mitgliedern in den einzelnen Abteilungen und Sportarten sachgerechten Sport ermöglichen und der gesamtmenschlichen Entfaltung nach der Botschaft Christi dienen. Er vertritt das Anliegen des Sports in Kirche und Gesellschaft.

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